Kleintierpension und Katzenpension Anita Graf Glonn

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für die Katzen- und Kleintierpension Graf

Katze
  • Der Tierhalter versichert, dass das übergebene Tier gesund und sein Eigentum ist.
  • Katzen müssen aktuell gegen Katzenseuche, Katzenschnupfen und Tollwut (Tollwut nur bei Freigängern erforderlich) geimpft, sowie mit einem aktiven Schutz gegen innere Parasiten (Rund- u. Bandwürmer z. B.) und äußere Parasiten (Flöhe) versehen sein. Ihr zuständiger Tierarzt gibt darüber gerne Auskunft. Der gültige Impfausweis ist in Kopie zu hinterlegen.
  • Kaninchen müssen aktuell gegen Myxomatose, RHD (Chinaseuche)/Kaninchenschnupfen und RHD2 geimpft sein. Der Impfpass ist während des Aufenthaltes zu hinterlegen.
  • Nager werden ausschließlich im pensionseigenen geräumigen Stall versorgt und untergebracht. Auslauf auf der grünen Wiese wird aus sicherheitstechnischen Gründen nicht gewährt (Gefahr durch Marder und Fuchs).
  • Bitte haben sie Verständnis dafür, dass verletzte Tiere, Tiere mit Parasitenbefall sowie geschlechtsreife, unkastrierte Katzen nicht aufgenommen werden können.
  • Sollte während der Verweildauer eine tierärztliche Behandlung für notwendig erachtet werden, sind alle damit verbundenen Kosten (Tierarztrechnung und Aufwandsvergütung) vom Eigentümer zu tragen. Behandelnder Tierarzt wird, wenn keine andere Vereinbarung getroffen wurde, der Haustierarzt der Tierpension. Bei schwerer Erkrankung wird das Tier auf Kosten des Eigentümers in eine Tierklinik überstellt.
  • Sollte das Tier während des Aufenthaltes ableben, entlaufen, vertauscht werden oder sich verletzen, so können vom Eigentümer keine wie auch immer gearteten Ansprüche an den Betreiber der Tierpension gestellt werden.
  • Etwaige Schäden, die das Haustier während seines Aufenthaltes in der Tierpension verursacht, gehen zu Lasten des Eigentümers.
  • Für Gegenstände, die der Besitzer mitbringt (Kratzbäume, Körbchen, Decken, usw.), kann vom Betreiber der Tierpension keine Haftung übernommen werden.
  • Selbst mitgebrachtes Futter und Streu ist kein Grund für eine Preisminderung.
  • Der volle Pensionsbetrag ist am Tag der Abgabe in bar und bereits abgezählt zu entrichten. Die aktuellen Preise entnehmen Sie bitte in der Rubrik „Unsere Preisliste“.
  • Ist das Tier, ohne erneute Absprache, zwei Wochen nach dem vereinbarten Termin nicht abgeholt worden, wird es vom Betreiber der Tierpension einem Tierschutzverein oder einer geeigneten Privatperson übergeben. Die bis dahin angefallenen Kosten sind vom Eigentümer zu tragen.
  • Liebe Kunden: Ich bitte Sie zu berücksichtigen, dass alle Sonntage und Feiertage im Kalenderjahr (wie z. B.: Ostersonntag/-montag, Pfingstsonntag/-montag und Weihnachten 24.12./25.12./26.12., der Neujahrstag etc.) meinen Kindern gehört. Die Tierpension ist deshalb an diesen genannten Tagen geschlossen und ich bitte Sie daher von Anfragen bzgl. Besichtigung, Abholen und Bringen Ihres Tieres/Ihrer Tiere abzusehen.
    Bitte planen Sie diese genannten Tage für den gesamten Pensionsaufenthalt und die Berechnung der Pensionskosten mit ein. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Ihre Lieblinge werden aber von uns an diesen Tagen selbstverständlich betreut und versorgt.

Die Besichtigungstermine, Hol- und Bringzeiten werden außerhalb der o. g. genannten Tage telefonisch bzw. per Mail vereinbart.

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